MUSEN KUSS Verein -Satzung nach Beschluss der Mitglieder auf fortgesetzer Gründungsversammlung vom 29.04.Z0l4 § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „Musenkuss". Er hat seinen Sitz in Potsdam. 2. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen werden. Er wird mit Eintragung den Namenszusatz „e.V." (eingetragener Verein) tragen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § II Zwecke des Vereins • • 1. Der Verein fördert die kulturelle Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen . 2. Der Verein bedient sich der Mittel inklusiver Pädagogik. Er ist bestrebt Interesse für kulturelle, historische und aktuell gesellschaftlich relevante Themen, sowie künstlerische Inhalte zu wecken, Wissen zu vermitteln und schließlich die aktive Auseinandersetzung mit den Themen zu suchen. Dabei setzt der Verein mit Workshops, Kursen, Seminaren, Lesungen und Werkstätten Herausforderungen und Anreize, um unmittelbar an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen anknüpfen zu können. Er will seinen Beitrag leisten im ganz besonderen Maß Bildungsbarrieren und kulturelle Unterschiede zu überwinden. Die Angebote des Vereins sind in erster Linie handlungsorientiert. Sie ermutigen Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene zur Beteiligung und fördern damit Willens- und Charakterbildung. Die Angebote des Vereins werden sowohl von ihm selbst, als auch in Kooperation mit anderen die kulturelle Bildung und Partizipation unterstützenden Trägern der Gemeinwohlwirtschaft entwickelt. 3. Der Verein sucht die Werte von Demokratie und kultureller Toleranz in der deutschen Gesellschaft zu verbreiten, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu sensibilisieren und direkt für die Zweckverfolgung des Vereins zu gewinnen . 4. Der Verein sucht die Kooperation mit steuerbegünstigten Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Institutionen der Kulturwirtschaft, die den Vereinszweck teilen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Vernetzung mit den Potsdamer Museen. § III Gemeinnützigkeit 1. Der Verein ist selbstlos i.S.d. §55 der Abgabenordnung tätig; er verfolgt gemäß §56 AO ausschließlich und §57 AO unmittelbar gemeinnützige Zwecke ohne eigenwirtschaftliches Interesse im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der §§51 ff. der Abgabeordnung. 2. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Der Verein darf im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Anstellungsverhältnisse begründen. Dies gilt insbesondere für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern und besonderen Vertretern.